Ferien, Absenzen & Dispensationen
Schulferien
Juhui–Ferien! Hier finden Sie die Daten der Schulferien und der schulfreien Tage der Schule Leubringen auf einen Blick. Die Schulferien der Primarschule Leubringen orientieren sich am Ferienplan der obligatorischen Schulen der Stadt Biel.
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Absenzen / Dispensationen
Gewisse Absenzen sind unumgänglich und werden selbstverständlich von der Lehrerschaft akzeptiert. Die Eltern oder die erziehungsberechtigte Person teilen der Klassenlehrperson schriftlich den Grund der Absenz mit.
Die Absenzen werden auf dem Beurteilungsformular notiert.
Entschuldigte Absenzen
Gründe
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Krankheit oder Unfall des Kindes
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Krankheit oder Todesfall in der Familie
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Ärztlich verordneter Krankheits- oder Erholungsurlaub eines Elternteils
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Amtliche Aufgebote
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Wohnungswechsel der Familie
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Private Arzt- oder Zahnarzttermine, falls nicht ausserhalb der Schulzeit möglich
Die Eltern oder deren Vertreter teilen der Klassenlehrperson die Entschuldigungsgründe schriftlich mit.
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Dispensationen
Zusätzliche Dispensationen können notwendig werden. Die Modalitäten unterscheiden sich nach dem Typ des gewünschten Urlaubes.
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5 freie Schulhalbtage / Jokertage
Die Eltern sind berechtigt, ihr Kind nach vorgängiger schriftlicher Benachrichtigung der Klassenlehrperson an höchstens 5 Halbtagen pro Schuljahr nicht zur Schule zu schicken.
Eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig.
Die 5 Halbtage können einzeln oder zusammenhängend frei gewählt werden.
Eine Übertragung nicht bezogener Halbtage auf ein nachfolgendes Schuljahr ist nicht möglich.
Es erfolgt kein Eintrag auf dem Beurteilungsformular.
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Urlaubsgesuche
Gründe
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Wichtige Familienereignisse
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Teilnehmer/in an sportlichen oder kulturellen Anlässen
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Ferien der Eltern, die nicht mit den Schulferien zusammenfallen
Für diese voraussehbaren Dispensationen senden die Eltern spätestens 4 Wochen im Voraus eine Mail an die Schulleitung (direction@schuleleubringen.ch) mit folgenden Angaben:
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Name/Vorname des Kindes
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Klasse
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Klassenlehrperson
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Dauer der Dispensation (Datum von - bis)
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Grund
Die Dispensation wird im Beurteilungsformular eingetragen.
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