top of page

Organisation

Schulaufsicht

Die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern beaufsichtigt mittels der Schulinspektorate die Volksschulen im Kanton Bern. Sie wacht über die Erfüllung der Gemeindeaufgaben im Schulwesen.

Die Schulinspektorate überwachen die Schulqualität und die Schulentwicklung und beraten die Schulleitungen.

 

Die Schulleitung der Schule Leubringen ist dem zuständigen

Gemeinderatsmitglied des Departements für "Bildung, Kultur

und Sport", Frau Nadine Boucherin, unterstellt.

Schulleitung

Die Schulleitung verantwortet die pädagogische Leitung, die Personalführung, die Qualitätsentwicklung, die Organisationsentwicklung, die Administration und die Öffentlichkeitsarbeit der Schule.

Im Rahmen der Schulentwicklung wird die Schulleitung durch die Steuergruppe, welche sich aus den jeweiligen Zyklusgruppenleitungen der beiden Sprachen zusammensetzt, beraten. 

 

Die Schulleitung ist für die Erziehungsberechtigten Anlaufstelle in Angelegenheiten, welche nicht mit der

Klassen- und/oder Fachlehrperson besprochen werden können.

 

Lisa Keller, Schulleiterin deutsch 

Quentin Joliat, Schulleiter francophone

TAI03167.JPG

Die Volksschule im Kanton Bern

Aktuelle allgemeine Elterninformationen über die Volksschule im deutschsprachigen Teil des Kantons Bern entnehmen Sie der Webseite der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern.

Integration und besondere Massnahmen (IBEM)

Schülerinnen und Schüler, deren schulische Ausbildung durch Einschränkungen, Störungen oder durch Probleme bei der sprachlichen und kulturellen Integration erschwert wird, sowie Schülerinnen und Schülern mit ausserordentlichen Begabungen, sollen wenn immer möglich die Regelschule besuchen können.

 

Soweit nötig, wird die Erreichung der Bildungsziele durch den Einsatz von besonderen Massnahmen mittels Spezialunterricht oder besonderer Förderung unterstützt.

Der Spezialunterricht umfasst die drei Fachbereiche Integrative Förderung (IF), Logopädie sowie Psychomotorik. Er ergänzt den Unterricht und wird in der Regel während der ordentlichen Unterrichtszeit gemäss Stundenplan der Schülerinnen und Schüler erteilt.

 

Mit dem Unterrichtsangebot Deutsch als Zweitsprache (DaZ) werden Schülerinnen und Schüler ohne oder mit noch ungenügenden Kenntnissen der Unterrichtssprache beim Aufbau der notwendigen Kompetenzen gefördert. 

 

Die Begabtenförderung richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit intellektuell ausserordentlichen Begabungen. Von intellektuell ausserordentlicher Begabung wird gesprochen, wenn der Entwicklungsstand in mehreren Bereichen in ausgeprägtem Masse über demjenigen der entsprechenden Altersgruppe liegt. In der Begabtenförderung arbeitet die Schule Leubringen mit der Stadt Biel zusammen. 

TAI03173.JPG
TAI03187.JPG
bottom of page